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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem/ den Auftraggeber(n) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Vermietung von Geräten zur Bautrocknung sowie für Dienst- und Werkleistungen.

  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen oder Änderungen erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei den er hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

  4. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, dass in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung bzw. Einschränkung vorgenommen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische Angebote sind nicht bindend.

  2. Bei dem Abschluss eines Mietvertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die entgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes beginnt und endet das Mietverhältnis zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten.

  3. Bei der Vermietung eines oder mehrere Gegenstände wird dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor Abholung bzw. Entgegennahme zu untersuchen oder durch Dritte untersuchen zu lassen. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten Untersuchung dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Kommt er dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen.

  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen und berechtigt, dem Auftraggeber stattdessen einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.

  2. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen. Der Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

  3. Der Auftraggeber kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Leistungsumfang des Auftragnehmers

Der Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Bei der Vermietung eines Gegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln und ihn nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen.

    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderung am Mietgegenstand vorzunehmen oder einem Dritten Rechte am Mietgegenstand einzuräumen oder diesen an Dritte zu überlassen oder unterzuvermieten.

    Der Auftraggeber hat alle für die Nutzung des Mietgegenstandes maßgeblichen Vorschriften insbesondere ihm überlassene Bedienungsanweisungen zu beachten.

  2. Wird beim Auftraggeber ein Gegenstand gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Auftragnehmers in Kenntnis zu setzen.

    Schäden, die dem Auftragnehmer durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, hat der Auftraggeber zu ersetzen.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und Eigentum die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.

  2. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden am vermieteten Gegenstand, insbesondere auch, wenn diese durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dies gilt auch, wenn Schäden an der Mietsache durch unsachgemäße Benutzung oder Aufstellung des Auftraggebers eintreten.

  3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dass Gerät zu besichtigen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu untersuchen oder durch einen Beauftragten besichtigen und/ oder untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter des Gegenstandes dabei im Rahmen seiner Möglichkeit zu unterstützen.

§ 7 Rückgabe der Mietsache

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit in demselben Zustand, in dem er ihn übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, kann der Vermieter die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Aufwendungen durch eigenes Personal vornehmen lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

  2. Ist dem Auftraggeber die Rückgabe der Mietsache aus von ihm zu vertretenden Umständen heraus nicht möglich, ist er dem Auftraggeber zum daraus entstandenen schaden verpflichtet.

§ 8 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen dennoch wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch die gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

  2. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien richtet sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, oder eine juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergebende Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, oder eine juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt.



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